Unser Leitbild

Kinder, Jugendliche und Eltern stehen im Mittelpunkt unseres Handelns

Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mensch, nicht ein Produkt. Alle jungen Menschen haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Gemeinsam mit allen Beteiligten – dazu gehören neben den Kindern und Jugendlichen auch deren Eltern sowie die öffentlichen Träger der Jugendhilfe und Behörden – entwickeln wir Ziele, um das Wohl der uns Anvertrauten zu gewährleisten und deren Zukunft zu sichern. Wir versuchen dabei allen Kindern und Jugendlichen ein Zuhause, einen Ort der Geborgenheit und Annahme zu bieten, unabhängig von Herkunft, Betreuungsdauer und Betreuungsform.

Erziehung zum selbstverantwortlichen Leben verstehen wir als unseren grundlegenden Auftrag

Es ist unser Auftrag, den Kindern und Jugendlichen zum Leben in eigener Verantwortung, unter Berücksichtigung ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten, innerhalb der Gemeinschaft zu fördern. Dies schließt sowohl die Kinder und Jugendlichen als auch deren Eltern ein, denn das Wohl des einen ist mit dem des anderen unmittelbar verbunden. Dazu gehört für uns, bei den Stärken anzusetzen und den Selbstwert zu stärken, damit ein positives Selbstbild erfahrbar wird. Darüber hinaus bedeutet für uns Erziehung die Vermittlung von lebenspraktischen Fähigkeiten, Lebensperspektiven, Werten und Normen und die Fähigkeit, für sein Handeln selbst Verantwortung zu übernehmen.

Der Kinderhof am Bichl ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Einrichtungen im Berchtesgadener Land

Seit den 1970er Jahren leistet der Kinderhof am Bichl einen wichtigen Beitrag für das Wohl der Kinder und deren Familien im Berchtesgadener Land und den umliegenden Landkreisen. Gegründet als Kindererholungsheim hat sich der Kinderhof im Bereich der stationären Betreuung in Marktschellenberg etabliert. Als Einrichtung der freien Kinder- und Jugendhilfe verpflichten wir uns dabei zur Kooperation und konstruktiven Zusammenarbeit den Gemeinden des Landkreises, den freien Trägern der Wohlfahrtspflege sowie den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, um den gesetzlichen Anspruch der Eltern und Kinder auf Hilfe zur Erziehung zu gewährleisten.